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Familienunternehmen: Die Angst der Familienunternehmer vor ihren Schwiegertöchtern und Schwiegersöhnen

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Der gefürchtete, schlechte Einfluss

Schwiegerkinder können nicht nur Sprengstoff für den Familienfrieden werden, sondern auch Generationsunternehmen gefährden. Selten ist das nicht, dringt aber so gut wie nie an die Öffentlichkeit. Anwälte für Erbrecht wissen, welche Weichen Unternehmereltern früh stellen können.

 

Eigentlich wollte der Unternehmer seinem älteren Sohn sein Maschinenbauunternehmen mit 400 Mitarbeitern übertragen. Das war der Plan, jahrelang. Die Firma stand gut da, grundsolide, und schuldenfrei. Steuergünstig sollte sie dem Sohn übergeben werden, solange der Vater noch lebt. In vorweggenommener Erbfolge, wie es im Juristenjargon heißt. Bis der Junior diese Schwiegertochter ins Haus brachte: Ein leibhaftiger Alptraum für die schwäbischen Unternehmereltern. Nicht nur, dass die Frau für das Familienunternehmen keine Empathie hegte. Lauter Flöhe setze sie dem Sohn ins Ohr, ein Luxusleben in Nizza und St. Tropez war ihr gerade recht. Sie verpulverte in den Augen ihrer Schwiegereltern das Geld, schildert Erbrechtsanwalt Andreas Frieser von Redeker Sellner Dahs.

 

Eingeheiratete aus dem Familienunternehmen raushalten

Bei „soviel schlechtem Einfluss“ änderte der Vater seinen Plan, um den Sohn vom Familienunternehmen fernzuhalten: Stattdessen sollte nun die jüngere Tochter die Firma übernehmen. Der Filius könne – so seine Idee – eine Abfindung bekommen. Im Gegenzug müsse er dafür einen Pflichtteilsverzicht aufs Erbe abgeben. Doch das Vorhaben scheiterte, der Sohn lehnte ab, weil ihm die angebotene Summe zu niedrig war. Der Vater handelte trotzdem. „Die Tochter bekam die Firma und ab dem Moment war der Familienfrieden ruiniert“, erzählt Frieser.

 

 

Die größte Sorge: Der richtige Ehepartner

Christoph Meyer (Foto: SKW Schwarz)

Dieser Fall steht für viele, in denen Familienunternehmen in der Familie bleiben sollen, ungeteilt und ohne den Einfluss von Angeheirateten nach dem Motto: Blut ist dicker als Wasser. „Ob ihre Kinder die richtigen Ehepartner aussuchen, ist für viele die größte Sorge“, weiß Erbrechtler Christoph Meyer von SKW Schwarz. Auch wenn sie das meist nur hinter vorgehaltener Hand zugeben. Eine Ausnahme ist da Textilunternehmer Wolfgang Grupp, der kürzlich öffentlich bekannte: Für die Entscheidung, ob er seine Firma Trigema seinem Sohn oder seiner Tochter vermacht, will er abwarten – bis die Partner seiner Kinder feststehen. Denn wer die Firma bekommt, muss vor Ort sein und das entscheide sich danach, welchen Partner sie wählen.

 

Ab dem 50. Geburtstag die Weichen stellen

Mit 79 Jahren, so alt ist Grupp, ist es aus Sicht von Erbrechtsanwälten zu spät, sie raten Unternehmern bereits ab 50 Jahren zu Weichenstellungen. Denn „Schwiegerkinder, die in Unternehmerfamilien einheiraten, sorgen traditionell für Sprengstoff“, sagt Meyer. Auch wenn „die allermeisten Fälle nie in der Presse landen, selbst wenn man sich intern bis aufs Blut bekämpft.“

 

Ehevertrag in der Familiensatzung vorschreiben

Die erste Weiche zur Streitvermeidung können Eltern stellen, indem sie in ihre eigene Familiensatzung hineinschreiben, dass die Kinder Eheverträge schließen müssen. „Dann haben diese keine Rechtfertigungsnot gegenüber ihren künftigen Ehepartnern, dass sie vor der Trauung zum Notar gehen sollen.“

In den Eheverträgen werden dann die nächsten Weichen gestellt, für den vorzeitigen Tod des eigenen Kindes werden gleich Abfindungsregelungen für die angeheirateten Partner antizipiert – im Gegenzug dafür, dass die Firma dann in der Familie bleibt. Zudem wird im Testament das eigene Kind als Vorerbe und das Enkelkind direkt als Nacherbe bestimmt, schildert Frieser. Außerdem gebe es einen ganzen Katalog von Rückholmöglichkeiten.

 

Den Firmennamen schützen

Auch der Schutz des guten Namens will bedacht sein: Damit Unternehmer im Fall einer Scheidung ihres Kindes den Familiennamen zurück fordern können. Oder dass der Angeheiratete nicht in derselben Branche ein eigenes Unternehmen gründen darf. Damit es nicht läuft wie vor 15 Jahren im Falle der angeheirateten Susanne Birkenstock, die das Firmenimage ankratzte. Sie machte nach der Trennung plötzlich der Ex-Familie Konkurrenz unter demselben berühmten Namen, bekam mächtig Presse – und machte am Ende pleite.

Meyer hat die Fälle der vergangenen zehn Jahre seiner Praxis analysiert und berichtet: Zwischen Müttern und Töchtern kracht es wegen des vermeintlich falschen Schwiegersohns doppelt so oft wie zwischen Vätern und Söhnen wegen der falschen Schwiegertochter.

 

Wenn die Mutter die eigene Tochter auf Pflichtteil herabsetzen will

Besonders hoch her geht es auch zwischen Catherine von Fürstenberg-Dussmann und ihrer Tochter Angela Göthert wegen der Wahl der Schwiegersohns, wie in den Medien zu lesen war. Sie streiten um das Erbe der milliardenschwere Unternehmensgruppe. Schon der Hochzeit ihrer eigenen Tochter blieben die Eltern laut Presseberichten fern, weil ihnen der 18 Jahre ältere Schwiegersohn und Esoteriker missfiel. Kurz vor dem Tod von Peter Dussmann kam es auf seinem Krankenbett zu einer Testamentsänderung mit einem Notar. Statt des gesetzlichen Pflichtteils von 50 Prozent sollte die Tochter nur noch den Pflichtteil von 25 Prozent bekommen, wurde verfügt. Ob diese Aktion rechtswirksam war, darum streiten sich Mutter und Tochter nun seit acht Jahren vor den Gerichten mit immer neuen Sachverständigengutachten über Dussmanns damaligen Geisteszustand. In diesem Monat sollte laut Insidern der nächste Gerichtstermin anstehen – der erste seit mehreren Jahren.

Die eigenen Kinder aus Wut über Schwiegerkinder im Testament ganz zu enterben, versuchen Eltern immer wieder, erzählt SKW-Anwalt Meyer. Doch das hat vor Gericht so gut wie nie Bestand: Kinder vollständig zu enterben ist laut Gesetz nur in ganz schwerwiegenden Fällen möglich. „Dann müsste das Kind schon versucht haben, Vater oder Mutter zu ermorde.“ Das hat er noch nie erlebt.

 

Mit verschiedenen Sachverständigengutachten dauern die Gerichtsverfahren dann jahrelang

Der Fortgang im Fall des schwäbischen Unternehmens wiederum zeigte eindrucksvoll, wieso man nicht erst so spät seine Nachfolge regeln und damit den Familienfrieden sichern sollte: Der Vater verstarb völlig unvorhergesehen kurz nach der Firmenübergabe an die Tochter an einer schweren Krankheit. Zuvor hatte er aber den Sohn noch auf den gesetzlichen Pflichtteil heruntergesetzt, erzählt Frieser. Lange außergerichtliche Auseinandersetzungen über die Summe waren die Folge, denn die Bewertung der Firma wie des ganzen Vermögens beschäftigte wiederum Sachverständige über Jahre.

 

 

 

 

 

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