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WiWo-Topkanzleien Erbrecht und Versicherungsrecht 2024 – Risiko Missbrauch von Vollmachten: Wie Erben übervorteilt werden

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WiWo Top-Kanzleien: Wettlauf um das Erbe

Erbrecht und Versicherungsrecht: Die renommiertesten Anwälte im Ranking (wiwo.de)

Vollmachten gelten über den Tod und verleiten zu Missbrauch. Dabei lässt sich diese Gefahr minimieren. Welche Kanzleien dabei helfen können.

 

Den polnischen Pfleger hatten die kinderlosen Eheleute aus Hagen nach einigen Jahren ins Herz geschlossen. So sehr, dass sie ihn adoptierten. Beim Notar erteilten sie ihm zudem eine Generalvollmacht, eines Tages sollte er ihr Haus erben. Doch kaum war der Ehemann verstorben, brachte der Adoptivsohn die pflegebedürftige Frau ins Heim, wo sie nicht bleiben wollte.

Er aber war fortan nicht mehr erreichbar. Weder für die Schwester der älteren Frau, die sie zu sich holen wollte. Noch für ihren Anwalt Gunter Mühlhaus, der bald auch nach dem Vermögen der Eheleute fragte. Mit der Vollmacht hatte sich der Adoptivsohn das Geld gesichert, ihr Haus umgebaut und war selbst eingezogen – obwohl die pflegebedürftige Ehefrau noch lebte.

Gunter Mühlhaus (Foto: C.Tödtmann)

Mühlhaus, Erbrechtler bei der Kanzlei Heuking, ringt seit zwei Jahren darum, dass die Schwester die 86-Jährige aus dem ungeliebten Heim holen darf. Als sich die Schwester von der Frau dann ebenfalls eine Vollmacht erteilen ließ, berief sich der Adoptierte auf seine Vollmacht und widerrief kurzerhand die der Schwester. Eine in der Rechtsprechung umstrittene Taktik, die aber erst mal verzögert, sagt Mühlhaus. Die Klärung, welche von mehreren Vollmachten gilt, lande immer wieder vor Gericht und könne Jahre dauern. „Jeder Richter stellt eigene Abwägungen an, in drei Instanzen oft drei verschiedene“, sagt auch Klaus-Dieter Rose von Menold Bezler.

Klaus-Dieter Rose von Menold Bezler (Foto: Privat)

Vollmachten sind eigentlich sinnvoll. Sie sorgen dafür, dass nach dem Tod fällige Bankgeschäfte weiterlaufen oder Beerdigungen bezahlt werden können, wenn unsicher ist, wer Erbe ist. Oft vergehen Monate, ehe Nachlassgerichte Testamente verschicken. Doch die Angst vor einem Missbrauch ihrer Vollmacht plagt viele, zumal damit selbst Immobilien verkauft werden können. So ergab eine Umfrage der Commerzbank unter Gutverdienern über 55 Jahre, dass 39 Prozent niemandem Konto- oder Depotvollmacht erteilt haben.

Christoph Meyer (Foto: PR/SKW Schwarz)

Häufig beobachten Erbrechtler den Missbrauch von Vollmachten, wenn der Erblasser nach einer Scheidung erneut heiratet und die zweite Ehefrau eine unbegrenzte Generalvollmacht erhält. So wie Anwalt Christoph Meyer von der Kanzlei SKW Schwarz: Eine Osteuropäerin hatte in einem seiner Fälle mit ihrer Vollmacht nach dem Tod ihres Mannes drei Kilo Gold aus dem Bankschließfach geholt. Und sie war damit nicht nur in ihre Heimat verschwunden, sie hatte aus dem Haus auch alle Möbel mitgenommen, sogar Parkettböden und Lichtschalter. Die Kinder fanden ihr Elternhaus als Ruine vor, erzählt Meyer. Schnelligkeit siegt. Es gilt: Was der erste schon verkauft hat, kann der zweite später nicht mehr widerrufen. Und dass untreue Bevollmächtigte den Erben wieder etwas zurückgeben, kommt fast nie vor.

Doch das Missbrauchsrisiko lässt sich begrenzen. Übergibt man dem Bevollmächtigten erst nur eine Kopie und deponiert das Original beim Notar mit der Vorgabe, es erst in einer bestimmten Situation herauszugeben, kann der Bevollmächtigte mit der Kopie nichts anfangen, sagt Meyer. Um Wettläufe zu verhindern, kann man die Vollmacht auch zeitlich beschränken, so dass sie nur bis zum Tod gilt. Hilfreich ist es ebenso, einem Vertrauten oder Familienangehörigen eine Kontrollvollmacht zu geben, mit der er den anderen Bevollmächtigten kontrollieren, also von ihm Auskünfte verlangen und seine Aktionen nötigenfalls blockieren kann. Oder die Vollmacht wird so formuliert, dass immer erst ein Kontrollorgan zustimmen muss, bevor der Bevollmächtigte handeln darf, empfiehlt Meyer. Manche erteilen auch zwei Leuten gleichzeitig Vollmachten, die sie nur gemeinsam ausüben dürfen.

Die Schwester der Pflegebedürftigen in Hagen kämpft noch: Nicht mal, ob ihr das Haus noch gehört oder ob der Adoptivsohn es schon auf sich umgeschrieben hat, kann sie herausfinden. Sie hat kein Auskunftsrecht, auch nicht beim Grundbuchamt.

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Die renommiertesten Erbrechtskanzleien

Beckervordersandfort

Ansgar Beckervordersandtfort

Bietmann

Mario von Seelstrang

Bittler

Jan Bittler

Bonjur

Michael Bonefeld

Bösch & Kalagi

Astrid Bösch

Flick Gocke Schaumburg

Christian von Oertzen

Friedrich Graf von Westphalen

Matthias Jünemann

Gassmann & Seidel

Nikolas Hölscher

Groll, Gross & Steiner

Anton Steiner

Hass Dross Theiss

Wolfram Theiss

Horn

Claus-Henrik Horn

Kärgel De Maizière

Dietmar Kurze

Keil

Isabelle Losch

KSW

Johannes Ostertag

Kunz

Georg Kaiser

Lahn

Ingo Lahn

Lang

Martin Lang

Müller Mahlmann

Jens Mahlmann

Peter & Partner

Stephanie Herzog

Redeker Sellner Dahs

Andreas Frieser

Rewisto

René Gülpen

Riedel

Christopher Riedel

Rissmann

Stephan Rißmann

Roth & Maulbetsch

Wolfgang Roth

Rott.legal

Eberhard Rott

RPE Roglmeier Pranzo

Giuseppe Pranzo, Julia Roglmeier

Schäfer

Mathias Schäfer

Schuhmann

Markus Schuhmann

Semrau

Michael Semrau

Siebert Dippel

Holger Siebert

SKW Schwarz

Stefan Skulesch

SNP

Maria Demirci

Streck Mack Schwedhelm

Heinz-Willi Kamps

SZA Schilling, Zutt & Anschütz

Stephan Scherer

Taylor Wessing

Axel Godron

Tigges

Guido Holler

Voelker

Hans Hammann

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So entsteht das Ranking

1640 Juristen aus 248 Kanzleien benennen ihre renommiertesten Kollegen. Dann wählt eine Jury. Ihr gehören an: Birte Anderson (Legial) für Erbrecht; Jan Eckert (ZF), Frederick Iwans (Foris), Achim Schunder (C.H. Beck) für beide Rechtsgebiete. Durchführung: HRI

Birte Anderson (Foto: Privat/PR Legial)

Frederick Iwans (Foto: Foris/PR)

 

Jan Eckert (Foto: ZF)

 

 

 

 

Achim Schunder (Foto: PR/Beck Verlag)

 

 

 

 

 

 

Copyright: @Claudia Tödtmann. Alle Rechte vorbehalten. 

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